Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

In die Ratssitzung am 18. Dezember 2025

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung verdeutlicht dem Bezirksverband der Kleingärtner folgendes:

  1. Die Verwaltung begrüßt die Bemühungen des Bezirksverbandes, einen Rückbau zu großer Gartenlauben zu veranlassen, empfiehlt aber für die betroffenen Pächter/innen einen Umsetzungszeitrahmen für den Rückbau von 12 Monaten, um soziale Härten zu vermeiden.
  2. Die Verwaltung sieht einen Rückbau zu großer Gartenlauben auf 30 Quadratmeter als ausreichend an und empfiehlt das auch dem Bezirksverband der Kleingärtner.

Begründung:

Zu 1. Aus Angst, Kleingärten müssten beim nächsten Kleingartenkonzept der Stadt im kommenden Jahr weichen, macht der Bezirksverband der Kleingärtner derzeit enorm Druck bei den Pächter/innen, zu große Lauben in nur drei Monaten rückzubauen. Denn laut Bundeskleingartengesetz darf eine Laube nur maximal 24 Quadratmeter groß sein. Gleichzeitig stehen die Kleingartenflächen vielfach in Konkurrenz zum Wohnungsbau oder auch zur neuen, von der Region favorisierten Trassenführung der Stadtbahnanbindung des MHH-Neubaus.

Problem für die betroffenen Pächter/innen: In drei Monaten wird man kaum ein Unternehmen finden, das den Rückbau so schnell bewerkstelligen kann. An kostengünstige Nachbarschaftshilfe ist auch kaum zu denken, weil der Zeitkorridor einfach zu eng gefasst ist. Bei Nichterfüllung der Rückbau-Vorgabe, müssen die Pächter/innen eine Kaution in Höhe der geschätzten Rückbaukosten hinterlegen. Da kommen schnell 3.000 oder 4.000 Euro zusammen. Das überfordert viele Pächter/innen, sodass sie ihre Gärten verlieren. Ein Ausweg wäre ein zeitlich weiter gefasster Umsetzungsrahmen für den Rückbau zu großer Lauben von 12 Monaten. Schließlich hat sich jahrzehntelang niemand um die Vorschrift aus dem Bundeskleingartengesetz von 1983 geschert.

Zu  2. Ein Rückbau der zu großen Gartenlauben auf 30 Quadratmeter ist ausreichend, weil 24 Quadratmeter sehr eng bemessen sind und heute jede zweite Gartenlaube mehr misst als 24 Quadratmeter.

Andre Zingler
BSW Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

Ratsantrag 18.12.2025

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„Ein Rückbau von Kleingartenlauben auf die erlaubten 24 Quadratmeter laut Bundeskleingartengesetz von 1983 innerhalb von nur 3 Monaten ist für viele Pächter/innen weder sozial noch finanziell realisierbar. Es besteht die akute Gefahr, dass viele ihre Kleingärten verlieren werden.“
Andre Zingler

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