Millionenkredit der Stadt für enercity / BSW-Ratsfraktion vermutet Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht
Die BSW-Ratsfraktion vermutet, dass der Millionendeal der Stadt mit enercity gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. „Schließlich handelt es sich um eine Subvention“, begründet Dirk Machentanz seine Einschätzung. Die hoch verschuldete Stadt Hannover gibt dem Energieversorger einen Kredit über 700 Millionen Euro, damit dieser noch mehr in die Energiewende investieren kann.
„Aber warum investiert enercity außerhalb seines Versorgungsgebiets im großen Stil in die Energiewende?“, fragt Dirk Machentanz mit Blick auf bis zu 100 Windenergieanlagen an Land, die enercity in Nord- und Ostdeutschland betreiben will. Mit dem Auricher Hersteller Enercon ist deren Lieferung und Errichtung vertraglich vereinbart – Kosten: bis zu 800 Millionen Euro.
„Mit den Aufgaben eines städtischen Grundversorgers hat ein solches Engagement absolut nichts mehr zu tun“, betont Machentanz. „Bezahlen müssen das die hannoverschen Kundinnen und Kunden mit jetzt schon hohen und in Zukunft noch weiter steigenden Energiepreisen. Würde enercity nicht bundeslandübergreifend Investor spielen, wäre das nicht nur eine Energie-Preis-Bremse. Man bräuchte sich dann auch über den Millionenkredit der Stadt nicht mehr zu unterhalten.“
Pressemitteilung 6.11.2025
„Wenn enercity nicht 800 Millionen Euro in bis zu 100 Windenergieanlagen in Nord- und Ostdeutschland investieren würde, bräuchte man sich über den Millionenkredit der Stadt nicht mehr zu unterhalten. Mit den Aufgaben eines städtischen Grundversorgers haben solche Investitionen nichts mehr zu tun, die die Kundinnen und Kunden aus Hannover mit jetzt schon hohen und weiter steigenden Energiepreisen bezahlen müssen.“
Dirk Machentanz



