Bauverwaltung hat Satzung gegen Missbrauch von Wohnraum vorgelegt / BSW-Ratsfraktion hofft auf genügend Personal, um diese in der Praxis auch durchzusetzen.

Die BSW-Ratsfraktion begrüßt die überfällige Einführung einer Satzung gegen den Missbrauch von Wohnraum in Hannover und hofft auf genügend Personal, um die Einhaltung dieser Zweckentfremdungssatzung auch kontrollieren zu können. Die Bauverwaltung hat der Politik jetzt einen Satzungsentwurf zur Entscheidung auf den Tisch gelegt.

„Was nützt die beste Satzung gegen Wohnraummissbrauch, wenn sie mangels Personal nicht mit Hausbesuchen kontrolliert und durchgesetzt werden kann“, sagt Dirk Machentanz, der sich seit vielen Jahren für eine solche Satzung im Rat einsetzt. Das notwendige Personal hatte er zum Doppelhaushalt 2023/2024 beantragt, um Anbietern das Handwerk zu legen, die etwa Wohnungen in teure Ferienapartments umwandeln, mehr als 12 Wochen im Jahr an Fremde vermieten oder unbegründet leerstehen lassen.

„Ich hätte mir eine deutlich schnellere Einführung der Zweckentfremdungssatzung gewünscht“, sagt Machentanz. Er hatte sie zum ersten Mal im Jahr 2019 beantragt, nachdem der Landesgesetzgeber den Weg dafür freigemacht hatte. „Seitdem ist weiterer regulärer Wohnraum unnötig verloren gegangen“, bedauert er.

Laut einer Studie des Empirica-Instituts aus dem Jahr 2022 könnten mit einer Zweckentfremdungssatzung rund 750 Wohnungen zusätzlich auf den hannoverschen Wohnungsmarkt kommen. Insider/innen gehen von einer hohen Dunkelziffer an zweckentfremdetem Wohnraum aus, sodass es in der Praxis deutlich mehr Wohnungen sein dürften. 

Pressemitteilung 5.5.2025

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Ich hätte mir eine deutlich schnellere Einführung der Zweckentfremdungssatzung gewünscht. Zum ersten Mal hatte ich diese 2019 im Rat beantragt, nachdem der Landesgesetzgeber den Weg dafür freigemacht hatte. Seitdem ist weiterer regulärer Wohnraum unnötig verloren gegangen.
Dirk Machentanz

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